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Melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei mir um einen Termin zu vereinbaren.
Verordnungsschein
Zum Ersttermin benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt (Kinderärzt*in, Zahnärzt*in, HNO-Ärzt*in, Neurolog*in), dessen Ausstellungsdatum nicht älter als 1 Monat sein darf.
Folgende Daten sollen auf dem Verordnungsschein vermerkt sein:
- persönliche Daten
- medizinische Diagnose
- 10x logopädische Therapie à 60 Minuten
- Stempel der Ärztin/des Arztes und das Ausstellungsdatum
Eine chefärztliche Bewilligung für Scheine der ÖGK sowie BVAEB ist derzeit nicht notwendig.
Logopädische Therapie
In der Regel findet wöchentlich logopädische Therapie statt. Zu Beginn der Therapie findet ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine umfassende logopädische Diagnostik statt auf deren Grundlage dann ein individueller Therapieplan erstellt werden kann.
Die 60 Minuten Therapiezeit beinhaltet sowohl die direkte Therapiezeit als auch die damit verbundenen Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung sowie die fachgerechte Dokumentation.
Eine Terminabsage muss mindesten 48 Stunden vorher erfolgen. Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen muss die Einheit privat in Rechnung gestellt werden.
Kostenübernahme
Die Therapieeinheiten über die ÖGK werden von mir als Vertragspartnerin direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse abgerechnet. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.
Bei der BVAEB bin ich als Wahltherapeutin eingetragen. Bezahlte Honorarnoten können Sie dann gemeinsam mit der Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Kasse über den aktuellen Selbstbehalt.